14. erinnert die Bewerberländer daran, dass die verwaltungstechnische und juristische Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands das größte Problem bleibt; unterstützt die Kommission bei der Durchführung ihres Aktionsplans im Verwaltungsbereich, mit dem die administrativen und juristischen Kapazitäten der Bewerberländer verstärkt werden sollen; fordert die Kommission jedoch nachdrücklich auf, eine viel stärkere lokale und regionale Komponente zu gewährleisten, um die sub-nationale Ebene in den Bewerberländern auf die aus der Mitgliedschaft resultierenden Verpflichtungen vorzubereiten; unterstützt die regionalen und lokalen Behörden in ihren Bemühungen, sich an den Vorbereitungen zu beteiligen, indem Finanzierun
gsmöglichk ...[+++]eiten und „Twinning“-Instrumente auch für Gemeinden erschlossen bzw. bereitgestellt werden;