Der Gesamtjahresumsatz des vorhergehenden Jahres, der auf
grund des Herstellerpreises oder Preises ab Importeur berechnet wird, ist jedes Jahr Gegenstand einer Erklärung, die pro Verpackung für den öffentlichen Verkauf
oder - in Ermangelung einer solchen Verpackung - pro Einzelverpackung der in Absatz 1 erwähnten Arzneim
ittel aufgegliedert sein muss. Die vorerwähnten Erklärungen müssen datiert, unterzeichnet, f
ür wahr und richtig erklärt ...[+++] sein und per Einschreibebrief beim Dienst für Gesundheitspflege des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung, Avenue de Tervuren 211, 1150 Brüssel eingereicht werden.