Auf der Grundlage der vom Zentralen Stadtbezirksgericht Pest eingegangenen Unterlagen u
nd der zusätzlichen Informationen und Auskünfte nach dem Ersuchen des Ausschusses scheint es, dass das Strafverfahren gegen Krisztina Morvai zwischen dem 14. April 2005, als das Ve
rfahren eingeleitet wurde, und dem 8. Oktober 2010, als der Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität gestellt wurde, mehrfach unterbrochen wurde, und dass die Verjährungsfrist nur für sehr kurze Zeiträume, in denen der Privatkläger aufgefordert wurde, Angaben zu mach
en oder de ...[+++]m Gericht weitere Informationen vorzulegen, lief.