weist darauf hin, dass die Satzung der ILO die Verhängung von Handelssanktionen zulässt; bekräftigt, dass allein die ILO diese Möglichkeit haben darf, und fordert die WTO auf, klarzustellen, dass derartige, gemäß einem Beschluss der ILO verhängte Sanktionen nicht als unvereinbar mit den WTO-Verträgen gelten
dürfen; wiederholt seinen Vorschlag, dass das Streitbeilegungsgremium de
r WTO gehalten sein sollte, die Stellungnahme der ILO einzuholen, und dass deren Stellungnahme dem Urteil beigefügt werden soll, wenn ein Handelsstreit zwisc
...[+++]hen Mitgliedstaaten der WTO die Nichteinhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen betrifft;