2° der Betrag der jährlichen Bruttovergütungen, -entschädigungen, -vorteile und Anwesenheitsgelder, die aufgrund ihrer Eigenschaft als Verwalter, Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender oder Mitglied eines Ausschusses oder eines durch den Verwaltungsrat der Einrichtung eingerichteten Organs direkt oder indirekt gewährt werden, sowie die Informationen über di
e Mandate und damit verbundenen Vergütungen, die diese öffentlichen Verwalter in den juristischen Personen, in denen die Einrichtung Anteile hält oder zu deren Funktionieren sie beiträgt, erhalten haben und in denen die öffentlichen
Verwalter auf ihren ...[+++]Vorschlag benannt worden sind.