Bei den Erörterungen auf technischer Ebene wurde im Hinblick auf einen vom Europäischen Parlament eingereichten Änderungsantrag
die Definition von "Thunfischfänge unter Gefährdung von Delphinen" dahin gehend geändert, dass Thunfisch, der aus einem Hol stammt, bei dem Delphine von Fischereifahrzeugen, denen keine Quote zur Begrenzung der Delphinsterblichkeit (Dolphin Mortality Limit,
DML) zugeteilt ist oder deren Kapitän nicht in dem vom AIDCP-Sekretariat geführten Verzeichnis qualifizierter Kapitäne aufgeführt ist, absichtlich eingekr
...[+++]eist wurden, nicht als Thunfischfänge ohne Gefährdung von Delphinen gelten.