c)„polizeiliches Erkenntnisgewinnungsverfahren“ ein Verfahrensstadium, das noch nicht das Stadium von strafrecht
lichen Ermittlungen erreicht hat und in dem eine zuständige Strafverfolgungsbehörde nach nationalem Recht befugt ist, Informatio
nen über Straftaten oder kriminelle Aktivitäten zu sammeln, zu verarbeiten und zu analysieren, um festzustelle
n, ob eine konkrete strafbare Handlung begangen wurde oder in Zukunft begangen werden
...[+++] könnte.