Der Rat ist deshalb der Ansicht, dass er restriktive
Maßnahmen vorsehen sollte, mit denen Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden, die im Besitz oder Eigentum sowohl von Mitgliedern der syrischen Sicherheits- und Nachrichtendienste als auch von ehemaligen Mitgliedern dieser Dienste, die nach Mai
2011 eine derartige Stellung innehatten, stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, und mit denen Einreisebeschränkungen gegen diese Personen, wie sie vom Rat identifiziert und in Anhang I aufgeführt wurden, ver
...[+++]hängt werden.