In diesem Zusammenhang hat der Oberste Gerichts
hof der Niederlande (Hoge Raad der Nederlanden), der letztinstanzlich mit den beiden Verfahren befasst ist, dem Gerichtshof u. a. die Frage vorgelegt, ob das Gemeinschaftsrecht den niederländischen Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen in Fällen, in denen den Steuerbehörden Sparguthaben und/oder Einkünfte daraus verschwiegen worden sind, die Nachforderungsfrist fünf Jahre beträgt, wenn es sich um
Sparguthaben in den Niederlanden selbst handelt, aber zwölf Jahre, wenn es sich um Spa
...[+++]rguthaben in einem anderen Mitgliedstaat handelt.