(8) Es ist erforderlich, dass die Mittel des Europäischen Flüchtlingsfonds und des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen mobilisiert werden, unter anderem, um in geeigneter Weise
die Bemühungen der Mitgliedstaaten um Umsetzung der für die zweite Phase des Gemei
nsamen Europäischen Asylsystems vorgegebenen Schutzstandards zu unterstützen, insbesondere die Bemühungen jen
er Mitgliedstaaten, deren Asylsystem vor allem aufgrund
...[+++] ihrer geografischen oder demografischen Lage einem besonderen und unverhältnismäßigen Druck ausgesetzt ist.