8. BETONT, dass ein wirksamer Schutz der biologischen Vielfalt des Meeres nur dann möglich ist, wenn die Maßnahmen, die in Gebieten innerhalb und außerhalb der nationalen Hoheitsgebiete ergriffen werden, stimmig und kompatibel sind und nicht die Recht
e und Pflichten der Küstenstaaten nach dem internationalen Recht berühren, WEIST aber gleichzeitig DARAUF HIN, wie wichtig es ist, dass die internationale Gemeinschaft auf die integrierte Regulierung zum Schutz der biologischen Vielfalt des Meeres in Gebieten außerhalb der nationalen Hohei
tsgebiete hinwirkt, unter anderem d ...[+++]urch