Jeder Mitgliedstaat, desse
n Hoheitsgebiet von einem vorgeschlagenen Vorhaben nicht betroffen ist, aber für den das vorgeschlagene Vorhaben einen positiven Nettoeffekt haben könnte bzw.
auf den es sich in erheblichem Maße — beispielsweise auf die Umwelt oder den Betrieb der Energ
ieinfrastruktur auf seinem Hoheitsgebiet — auswirken könnte, kann der Gruppe eine Stellungnahme, in der er seine Anliegen schildert, vo
...[+++]rlegen.