6. fordert die Agentur nachdrücklich auf
, die Planung ihres Haushaltsvollzugs zu verbessern, um den hohen Umfang an Mittelübertragungen auf das folgende Haushaltsjahr – 6 900 000 EUR – zu verringern; stellt insbesondere fest, dass die Agent
ur dem Rechnungshof zufolge 48 % der für operative Ausgaben vorgesehenen Haushaltsmittel des Jahres (Titel III), d. h. 4 600 000 EUR, im Dezember 2010 gebunden hat; ist der Ansicht, dass eine solche Konzentration der Ausgabentätigkeit auf die letzten Wochen des Jahres die Höhe der Mittelübertragun
...[+++]gen auf das folgende Haushaltsjahr entscheidend beeinflusst hat und ein klarer Hinweis dafür ist, dass die Haushaltsvollzugsplanung der Agentur verbessert werden muss; nimmt Kenntnis von dem Hinweis der Agentur, dass sie unlängst ein Haushaltsmodul eingeführt hat, das ihr eine jährliche Planung des Volumens ihrer Mittelübertragungen auf das Folgejahr ermöglichen dürfte;