Sämtliche Eingriffe sollten objektiv, transparent, nichtdiskriminierend sowie angemessen sein. Wettbewerbsverzerrungen dürfen nicht entstehen, d. h. es darf nicht zur Diskriminierung einzelner Unter
nehmen, die auf dem gleichen Markt aktiv sind, kommen; außerdem sind Marktverzerrungen insoweit auf ein Minimum zu begrenzen, als der Dienst auf möglichst kosteneffizi
ente Weise erbracht werden soll und etwaige Ausgleichszahlungen durch eine möglichst breite St
reuung der Beiträge abgedeckt ...[+++] werden sollen.