Einige Mitgliedstaaten haben die SUP-R
ichtlinie im Rahmen gesonderter nationaler Rechtsvorschriften umgesetzt, während andere di
e Anforderungen der Richtlinie in bestehende Bestimmungen integriert haben, darunter auch in jene zur Umsetzung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung („UVP-Richtlinie“) Seit 2007 hat mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten ihre die SUP-Richtlinie umsetzenden nationalen Rechtsvorschriften geändert, um sicherzustellen, dass die nationalen Vorschriften mit der Richtlinie in Einklang stehen, und u
...[+++]m Fälle fehlerhafter Anwendung zu beheben.