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er Gemeinsame Standpunkt sieht nun eine Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Programme und in einzelnen Fällen sogar eine Aufteilung innerhalb eines Programms vor (z.B. für nichtstaatliche Akteure, für
die es derzeit ein gemeinsames Programm mit den Gebietskörperschaften gibt, sodass eine weitere Aufteilung der Mittel angefordert werden muss, um zu gewährleisten, dass sie auch in Zukunft Mittel in einer Höhe erhalten, die den jährlichen Mittelzuweisungen der vergangenen Jahre ziemlich gena
...[+++]u entspricht).