Wenn das Ziel der Regierung darin besteht, die Ansiedlung oder die Entwicklung
auf einem gegebenen Gelände eines bestimmten Projekts zu erlauben, und es daher nicht zweckmässig ist, den Begriff " Raumbedürfnissen für ein gegebenes Gebiet" zu verwenden, so ist das Bezugsgebiet nur das Gebiet, für welches Varianten für die Standortwahl
gesucht werden, und erfolgt die Einschätzung der Bedürfnisse auf der Grundlage einer Entwicklungsperspektive, die in einem geeigneteren Massstab erstellt wird (internationaler Einzugsbereich, zum Beispie
...[+++]l).