(10) Um die reibungslose Durc
hsetzung der Rechte geistigen Eigentums sicherzustellen, sollte dafür gesorgt werden, dass die Z
ollbehörden auf der Grundlage eines wohl begründeten Verdachts, dass die ihrer Überwachung unterliegenden Waren Rechte geistigen Eigentums verletzen, die Überlassung der Waren entweder auf eigene Initiative oder auf Antrag aussetzen können oder die Waren zurückhalten können, damit die Personen, die berechtigt sind, einen Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden zu stellen, ein Rechtsmittel zur Feststellung, ob ei
...[+++]n Recht geistigen Eigentums verletzt wurde, einlegen können.