Im G
egensatz zu den in meinem Bericht ausgeführten Punkten hat diese Alternativ-Entschließung
eine nicht hinnehmbare Begünstigung extremer nationalisti
scher Tendenzen zur Folge. Außerdem widerspric
ht sie in inakzeptabler Weise unseren Grundrechten und Freiheiten, und sogar dem Subsidiaritätsprinzip; ganz zu schweigen von der Tatsache, dass dieser V
...[+++]orschlag auch den Prinzipien konträr läuft, die in vorangegangenen Entschließungen des Europäischen Parlaments und des Rates niedergelegt und seither nie in Frage gestellt worden sind.