Wenn die Europäische Union aufgrund des Stat
uts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften einem Personalmitglied
eine Invaliditätspension zahlen muss, das von Amts wegen in den Ruhestand versetzt wurde infolge
einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit wegen Verletzungen, die es durch den Fehler
eines Dritten erlitten hat, stellt die Zahlung dieser Pension, die nicht die Gegenleistung für Dienstleistungen ist, die die Europäische Union erhalten hätte, wenn der Unfall sich nicht ereignet hätte, k
einen entschädigungsfähigen Schaden im Sinne
...[+++]der Artikel 1382 und 1383 des Zivilgesetzbuches dar » (Kass., 19. Juni 2015, Pas., 2015, Nr. 317).