22. erinnert daran, dass neun Mitgliedstaaten das IAO-Übereinkommen Nr. 94 über Arbeitsklauseln (Öffentliche Verträge) ratifiziert haben; bedauert, dass auch in der Rechtsprechung das IAO-Übereinkommen Nr. 94 nicht angemessen beachtet wird, und ist beunruhigt darüber, dass die Anwendung dieses Übereinkommens in den betreffenden Mitgliedstaaten im Widerspruc
h zur Anwendung der Entsenderichtlinie stehen könnte; fordert die Kommission auf, diesen Sachverhalt dringend zu klären und auch weiterhin die Ratifizierung dieses Übereinkommens zu fördern, um die Einführung von Sozialklauseln in vergaberechtlichen Vorschriften, die ihrerseits ein Z
...[+++]iel der Richtlinie über das öffentliche Beschaffungswesen ist, weiter voranzutreiben;