Die Hersteller müssen verpflichtet werden, die Angemessenheit ihres Produkts mit allen Methoden zu testen, mit denen für die Patientensicherheit gesorgt werden kann, und müssen ihre eventue
lle Ablehnung einer Lösung begründen, entweder indem deren fehlende Wirk
samkeit belegt wird oder indem aufgezeigt wird, dass diese Lösung die medizinische Zweckmäßigkeit ihres Produkts in einem erheblich größeren Ausmaß beschädigt als die and
eren vom Hersteller empfohlenen Lösungen. ...[+++]