Betreiber mit beträchtlic
her Marktmacht, die einer Nichtdiskriminierungsverpflichtung unterliegen, sollten von den NRB dazu verpflichtet werden, für Z
ugangsinteressenten regulierte Vorleistungen zu erbringen, die es diesen tatsächlich ermöglichen, neue Endkundenangebote der nachgelagerten Endkundensparte des Betreibers
mit beträchtlicher Marktmacht technisch zu replizieren, insbesondere wenn die Gleichwertigkeit des Inputs nicht vo
...[+++]llständig umgesetzt wurde.