In der Erwägung, dass der vorliegende Ministerielle Erlass darauf abzielt, die Frist für die vorüberge
hende Zulassung der Diensteanbieter zu verlängern, um es einer größtmöglichen Anzahl Diensteanbieter zu ermöglichen, die Auflagen zu erfüllen, die für die Erlangung der neuen Zertifizierung notwendig sind, unter der strengen Voraussetzung, dass Letztere sich vor dem 31. Dezember 2017 k
onkret verpflichtet haben, sich in das Zertifizierungsverfahren einzuschalten, und diese Verpflichtung durch die Einreichung einer Bewerbungsakte bestä
...[+++]tigt haben;