Diese Abweichung kann nur gewährt werden, wenn sie ordnungsgemäß begründet ist durch die Notwendigkeit, über zusätzliche Plätze f
ür Dienstfahrzeuge, Besucher oder Kunden zu verfügen, durch wirtschaftliche
oder soziale Erfordernisse der ins Auge gefassten Tätigkeiten in dem Gebäude
oder Gebäudeteil, das beziehungsweise der durch den betreffenden Parkplatz versorgt wird,
oder durch die verringerte Erreichbarkeit hinsichtlich der allgemeinen Merkmale der Zone, definiert in Anwendung von Artikel 2.3.53 dieses Gesetzbuches, in der sich dieses Gebäude
oder ...[+++] dieser Gebäudeteil befindet.