Für gefährdete Rinder-, Schweine-, Schaf-, oder Ziegenrassen und für „robuste“ Schafrassen, die nicht über eine ausreichende Zahl von reinrassigen männlichen Zuchttieren verfügen, sollten die Mitgliedstaaten jedoch die Möglichkeit haben, den Zuchtverb
änden die Anwendung weniger strenger Regelungen für den Aufstieg von Nachkommen von Tieren, die in den zusätzlichen Abteilungen erfasst wurden, in die Hauptabteilung des Zuchtbuchs zu
gestatten, um einem weiteren Rückgang der genetischen Vielfalt
...[+++]dieser Rassen vorzubeugen.