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. gibt zu bedenken, dass der Anteil an Menschen, die ethnischen Minderheiten angehören, in der Gruppe der älteren Langzeitpflegebedürftigen in einigen Mitgliedstaaten beträchtlich zunim
mt; ist ferner der Auffassung, dass nicht davon ausgegangen werden sollte, dass Zuwanderer und ihre Kinder es vorziehen werden, im Alter oder,
wenn ihre Kinder in einem EU-Land aufgewachsen sind ...[+++], später in ihre Ursprungsländer zurückzukehren; fügt hinzu, dass, obwohl es notwendig ist, dass qualitati
v hochwertige Kinderbetreuung und Betreuung für ältere Menschen für alle ethnischen Gruppen zugänglich
sind, in
sbesondere für alle Frauen, dies aber unterschiedliche Folgen für jede ethnische Gruppe mit sich bringt und diesem Umstand bei der Planung dieser Dienstleistungen Rechnung getragen werden so
llte; betont, dass Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung bei der Gewährleistung dieser Dienste einen Schlüsselfaktor darstellen; empfiehlt, dass dieser Tatsache insbesondere beim Vergleich bewährter Verfahren mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird;