Wenn die Laufzeit eines ELTIF
, der Kleinanlegern angeboten oder bei ihnen platziert wird, zehn Jahre übersteigt, sollte der Verwalter des ELTIF
oder der Vertreiber unmissverständlich und in schriftlicher Form darauf hinweisen, dass sich dieses Pro
dukt möglicherweise nicht für Kleinanleger eignet, die nicht in der Lage sind, eine solch langfri
stige und illiquide Verpflichtung einzugehen. ...[+++]