In der Resolution 1999/61 vom 28. April 199
9, die erstmals von einer absoluten Mehrheit der Mitgliedstaaten der Menschenrechtskommission angenommen und von 72 Staaten, die alle Erdteile vertreten, mitgetragen wurde, werden in Nummer 4 die Mitgliedstaaten, die an der Todesstrafe festhalten, aufgefordert, die Zahl der Handlungen, die mit di
eser Strafe bedroht sind, fortschreitend zu beschränken, in bezug auf Hinrichtungen ein Moratorium mit dem Ziel einer vollständigen Abschaffung der Todesstrafe einzuführen, die I
...[+++]nformationen über die Anwendung der Todesstrafe zu veröffentlichen.