Der Schutz der Fluggäste gemäß der alten Verordnung 29
5/91 ist heutzutage völlig unzureichend, und es ist tatsächlich unerläss
lich, eine Regelung vorzusehen, die an die neuen Gegebenheiten, wie z.B. nicht in Papierform ausges
tellte Flugscheine, oder an bisher übergangene Fälle, wie z.B. Pauschalreisen oder die Flüge von Fluggesellschaften der Gemeinschaft von Flughäfen in Drittländern, angepasst ist, bei denen es keine Garantien fü
...[+++]r die Fluggäste gibt.