(12) Die Mitgliedstaaten haben in dem Gemeinsamen Standpunkt 2001/443/GASP des Rates vom
11. Juni 2001 zum Internationalen Strafgerichtshof(3) zum Ausdruck gebracht, dass die Straftaten, für die der Internationale Strafgerichts
hof zuständig sind, alle Mitgliedstaaten angehen und dass sie entschlossen
sind, zusammenzuarbeiten, um diese Straftaten zu verhüten und dem Umstand, dass Täter straffrei au
sgehen, ein Ende zu ...[+++]setzen.