B. in der Erwägung, dass der Europäische Rat Einigung darüber erzielt hat, dass die jährlichen Gesamtausgaben einschließlich der marktbezogenen GAP-Ausgaben und der Direktzahlungen in der erweiterten U
nion real nicht die Obergrenze überschreiten dürfen, die in Berlin für die EU mit 15 Mitgliedstaaten und die neuen Mitgliedstaaten für 2006 vereinbart worden war, und dass d
ie Ausgaben nominal unterhalb dieser für 2006 festgesetzten Zahl, die um 1% jährlich im Zeitraum 2007-2
013 angehoben wird, gehalten ...[+++] werden müssen,