In der Erwägung, dass der Wallonische Umweltrat für eine nachhaltige Entwicklung feststellt, dass die Vorschläge des Autors der Studie in dem Erlass vom 8. Mai 2014 in Betracht gezogen
worden sind; dass diese Vorschläge darin bestehen, eine zusätzliche Vorschrift für die Bereiche vorzusehen, in denen die Absetzbecken gebaut werden, und die Grundstücke, die sich im trocke
nen Tal südlich des bestehenden Absetzbeckens befinden, nicht als Abbaugebiet einzutragen; dass ein Beschwerdeführer diesen zweiten Vorschlag,
...[+++]diese Grundstücke nicht als Abbaugebiet einzutragen, ebenfalls validiert;