Im Frühjahr 2013 richteten zwei französische Richter zwei Vorabentsc
heidungsersuchen zu diesem Thema an den EuGH: In den (anhängigen) Rechtssachen C-166/13 (Mukarubega) und C-249/13 (Boudjlida) wurde an den Gerichtshof die Frage gerichtet, ob das in Artikel 41 Absatz 2 der Chart
a vorgesehene Recht einer jeden Person, gehört zu werden, bevor ihr gegenüber
eine für sie nachteilige individuelle Maßnahme getroffen wird, auch für Rückkehrverfahren (Mukarubega) gilt; außerdem wurde de
r EuGH geb ...[+++]eten, die genaue Reichweite dieses Rechts zu präzisieren (Boudjlida).