13. unterstreicht, dass vorrangig sämtlichen am wenigsten entwickelten Ländern und den Ländern, die eine Entschuldung benötigen, damit sie die Millennium-Entwicklungsz
iele erreichen, ein Schuldenerlass gewährt wird; unterstreicht, dass der Schuldenerlass nur den Regierungen gewährt werden sollte, die die Menschenrechte und die Grundsätze der verantwortungsvollen Regierungsführung beachten, und nur unter der Bedingung, dass die Mittel, die die Regierungen aufgrund eines solchen Schuldenerlasses gewinnen, zu
r Unterstützung der Ärmsten in ihren Gemeinscha ...[+++]ften verwendet werden;