- während dem Arbeitnehmer, der auf nicht beständige
Weise die Funktion eines Handelsvertreters ausübt, und dem Arbeitnehmer,
der auf beständige oder unbeständige Weise eine ortsfeste kommerzielle Funktion, in der er neue Kunden wirbt, ausübt, deren
Arbeitsvertrag nach einer einjährigen Beschäftigung vom Arbeitgeber ohne schwerwiegenden G
rund oder von ihnen selbst aus schwe ...[+++]rwiegendem Grund beendet wird, die für ihren Arbeitgeber neue Kunden geworben haben, die sie nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses gegen ihren Willen nicht mehr in Wert setzen können und dadurch einen Nachteil erleiden, kein Recht auf eine Ausgleichsabfindung gewährt wird, wobei ihrem Arbeitgeber nicht die Verpflichtung auferlegt wird, eine solche Abfindung zu zahlen?