Vorbehaltlich wissenschaftlicher Gutachten und unter
der Voraussetzung, dass die Ziele der höchst
möglichen Dauererträge nicht gefährdet werden und die fischereiliche Sterblichkeit nicht erhöht wird, sollte es für den Fall, dass eine Pflicht zur Anlandung einschließlich der Pflicht zur Dokumentierung der Fänge gilt,
möglich sein, eine Erhöhung der diesbezüglichen Fang
möglichkeiten vorzusehen, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Fische, die bisher zurückgeworfen wurden, nun angelandet werden
...[+++].