(6) Nur ausfüllen, wenn Einspruch erhoben wurde. (7) Der Einspruch muss innerhalb von tien Tagen nach Aushändigung des vorliegenden Berichtes vor der Einspruchskammer erhoben werden. (8) Fällt die Zwischenbeurteilung/-bewertung des Personalmitglieds ungenügend oder mangelhaft aus, so kann keine positive Gesamtnote erfolgen.
3. Bij de beoordeling/evaluatie toegekende vermelding 4. Motivering .