Liegt eine Rechtskollision vor, bei der das für den Kauf- oder Dienstleistungsver
trag geltende Recht gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) bestimmt wird, so sollte die von der AS-Stell
e auferlegte Lösung nicht dazu führen, dass der Verbraucher den Schutz verliert, der ihm durch die Bestimmungen gewährt wird, von denen nicht durch Vereinbarung gemäß dem Recht des Mitgliedstaats, in
dem der Ve ...[+++]rbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, abgewichen werden darf.