Der Court of Appeal (Berufungsgericht, Vereinigtes Königreich), bei dem beide Rechtssa
chen anhängig sind, möchte vom Gerichtshof wissen, ob die im Urteil Baumbast vertretene Auslegung von Art. 12 der Verordnung nach dem Inkrafttreten der g
enannten Richtlinie noch gilt und ob das Aufenthaltsrecht zugunsten desjenigen, der die elterliche Sorge für das Kind tat
sächlich wahrnimmt, nunmehr den in dieser Richtlinie festgelegten Vorausset
...[+++]zungen für die Ausübung des Aufenthaltsrechts unterliegt, d. h. insbesondere dem Erfordernis, dass der Elternteil über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass er keine Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen muss.