Die Mitgliedstaaten, die derartige Rechte anerkennen, treffen
die erforderlichen Maßnahmen, um Arbeitnehmer und Arbeitnehmeri
nnen vor Entlassung infolge der Inanspruchnahme dieser Rechte zu schützen, und gewährleisten, dass sie nach Ablauf des Urlaubs Anspruch darauf haben, an ihren früheren Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren, und zwar unter Bedingungen
, die für sie nicht weniger günstig s ...[+++]ind, und darauf, dass ihnen auch alle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, auf die sie während ihrer Abwesenheit Anspruch gehabt hätten, zugute kommen.