Zu der Frage, ob die betroffene Person nach der Richtlinie v
erlangen kann, dass Links zu Internetseiten aus einer solchen Ergebnisliste gelösc
ht werden, weil sie wünscht, dass die darin über sie enthaltenen Informationen nach einer gewissen Zeit „vergessen“ werden, stellt der Gerichtshof fest, dass die in der Ergebnisliste enthaltenen Informationen und Links gelöscht werden müssen, wenn auf Antrag der betroffenen Person festgestellt wird, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Einbeziehung der Links in die Ergebnisliste nicht mit der Ri
...[+++]chtlinie vereinbar ist.