5. betont erneut, dass, wie der Internationale Gerichtshof in Den Haag im Oktober 1975 in einem Gutachten feststellte, die Hoheitsgewalt Marokkos über
die Westsahara nie völkerrechtlich anerkennt wurde; stellt fest, dass Marokko das Gebiet der Westsahara illegal besetzt
hält und daher über keinerlei Hoheitsrechte über dessen natürliche Ressourcen, insbesondere seine Fischereiressourcen, verfügt; betont, dass gemäß dem Völkerrecht die Fischerei im Rahmen des Fischereiabkommens zwischen der EU und Marokko nur in Gewässern nördlich von
...[+++] 27º 40' nördlicher Breite zulässig ist;