Dieser Behandlungsunterschied bestehe darin, dass der am
30. Juni 1977 von allen Unternehmen, auf die die betreffende
Regelung angewandt worden sei, geschuldete Ausgleichsbeitrag nur auf die Beiträge der letzte
n zwei Quartale des Jahres 1976 berechnet worden sei, während die autonomen öffentlichen Unternehmen, die den Ausgleichsbeitrag zum ersten Mal am 30. Juni 2003 geschuldet hätten, den Ausgleichsbeitrag hätten zahlen müssen,
der auf di ...[+++]e für die vier Quartale des Jahres 2002 geschuldeten Beiträge berechnet worden sei.