Im Falle der Notare und anderen unabhängigen Juristen würden die Verpflichtungen im Rahmen der Richtlinie led
iglich für konkrete finanzielle oder gesellschaftsrechtliche Tätigkeiten gelten, bei denen das Risiko, daß sie zur Geldwäsche mißbraucht werden, sehr hoch ist (z. B. Kauf und Verkauf von Immobilien
oder Gewerbebetrieben, Verwaltung von Geld, Wertpapieren
oder sonstigen Vermögensgegenständen des Kunden, Eröffnung
oder Verwaltung von Bank-, Spar-
oder Wertpapierkonten, Gründung, Betrieb
oder Verwaltung von Ge
...[+++]sellschaften, Treuhandgesellschaften oder ähnlichen Strukturen).