In der Erwägung, dass das Ressort " Raumordnung" der Ansicht ist, dass was die Rechtfertigung und die Verbindungen mit anderen Plänen und Programmen betrifft, es der Kohären
z halber den Anlass gibt, die Gesamtheit der Pläne und Programme sowie der juristischen Bestimmungen (insbesondere in Sachen Wohnungswesen, Landwirtschaft, Forstwesen, Mobilität und Han
del), die bereits bestehen oder in Vorbereitung stehen, in Betracht zu ziehen; dass es ebenfalls als sinnvoll hält, die Pläne und Program
me der ang ...[+++]renzenden Gebiete in Betracht zu ziehen;