In der Erwägung, dass es nicht Ziel der Revision des Sektorenplans sein kann, die Betriebe, die vorschriftswidrig geführt werden, zu regularisieren; dass
in dieser Hinsicht darauf hingewiesen werden muss, dass der Verfasser der Umweltverträglichkeitsprüfung trotz der Vorschriftswidrigkeiten der Ansicht war, dass die im restlichen Teil der Erweiterung
vorhandenen Vorräte noch eine Erschließung während fast 23 Jahren ab dem Jahr 2015 ermöglichen können
(auf der Grundlage eine ...[+++]r Jahresproduktion von höchstens 450.000 T/Jahr); dass die Wallonische Regierung nicht erwartet, dass die Last der vollendeten Tatsachen ihren Beschluss ändert;