Hinsichtlich des Genossenschaft
srechts lassen sich drei Gruppen von Ländern unterscheiden: (1) Länder, in denen es ein allgemeines Ge
nossenschaftsgesetz gibt, (2) Länder, in denen für Genossenschaften je nachdem, in welcher Branche sie tätig sind, und
je nach ihrem Zweck unterschiedliche Rechtsvorschriften gelten, und (3) Länder ohne Genossenschaftsgesetz, in denen der Genossenschaftscharakter einer Gesellschaft ausschließlich aus
...[+++]ihrem Statut oder ihrer Geschäftsordnung abgeleitet wird.