Diese Verordnun
g legt Vorschriften fest, die sicherstellen, dass Fluggäste über die Identität des Unternehmens, das ihren Flug durchführt, unterrichtet werden, und verpflichtet die Mitgliedstaaten und die Kommission zur Erstellung einer Liste mit den Namen der Luftfahrtunternehmen, gegen die auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien eine Betriebsuntersagun
g ergangen ist oder denen verkehrsrechtliche Beschränkungen auferlegt wurden, und zur Veröffentlichu
...[+++]ng dieser Liste auf Gemeinschaftsebene.