Daher sollten die bestehenden Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die in die nächste unionsweit
e Liste aufgenommen werden sollen, als vorgeschlagene Vorhaben dem Auswa
hlverfahren für die Festlegung regionaler Listen und die Festlegung der unionsweiten Liste unterzogen werden. Allerdings ist anzustreben, dass sich der dadurch bedingte Verwaltungsaufwand nach Möglichkeit auf ein Mindestmaß beschränkt, indem z. B. die im Vorfeld übermittelten Informationen so weit wie möglich ausgewertet und die Jahresberichte de
r Projekte ...[+++]ntwickler herangezogen werden.